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Johannes Passmann

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 1.10.2021

1. Geltungsbereich

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote, mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
(3) Maße, Gewichte, Analysen und Beschaffenheit sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Zugesicherte Eigenschaften oder Beschaffenheitsgarantien als solche müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
(4) Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Kunden zu beschaffen.

3. Preise

(1) Soweit kein Preis vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung zu dem am Liefertag für die gelieferte und abgenommene Menge – bei uns allgemein gültigen Preis.
(2) Bei Lieferungen an Unternehmen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer in den Preisen nicht eingeschlossen.
(3) Soll die Lieferung zoll- und/oder steuerbegünstigt erfolgen, ist uns der dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vor der Auslieferung vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung geltenden Zoll- und/oder Steuersätze liefern.

4. Lieferung

(1) Die Wahl des Lieferwerks bzw. Abgangslagers bleibt uns vorbehalten.
(2) Der Versand an Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts erfolgt für die Rechnung des Kunden, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart ist, bestimmen wir Versandart, Spediteur und/oder Frachtführer. Ohne dafür zu haften, bemühen wir uns um den günstigsten Transport. Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Kostenerstattung. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens bei Verlassen der Versandstelle/Lieferstelle geht die Gefahr - einschließlich der Beschlagnahme - auf den Kunden über.
(3) Die Feststellung der für die Berechnung maßgebenden Mengen erfolgt für sämtliche Waren im Lieferwerk oder Lieferlager, bei Anlieferung durch Tankwagen mit geeichten Messvorrichtungen mittels dieser. Sie ist bindend für den Kunden und wird der Berechnung zu Grunde gelegt.
(4) Der Kunde haftet uns für die Einhaltung der von ihm oder seinen Abnehmern zu beachtenden Zoll- oder Steuervorschriften sowie für die Beschaffung und Einhaltung der erforderlichen öffentlichen rechtlichen Genehmigungen. Werden Genehmigungen, insbesondere zur zoll- und steuerbegünstigten Lieferung nicht erteilt oder wieder entzogen, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend anzupassen.
(5) Bei frachtfreier Lieferung erfolgt Lieferung im Tankwagen frei Haus, abgepackte Waren frei Station bzw. frei Haus.
(6) Bei Lieferungen in Umschließungen des Kunden sind wir nicht verpflichtet, diese auf Eignung, Sauberkeit und Fassungsvermögen zu prüfen. Leihgebinde und Umschließungen sind unverzüglich zu leeren und sofort fracht- und spesenfrei in reinem und unbeschädigten Zustand zurückzusenden, mit Ausnahme solcher Gebinde, die marktüblich nicht zurücknehmbar sind und mit der Lieferung in das Eigentum des Kunden übergehen.
(7) Wenn Lieferfristen nicht vereinbart sind, muss die gekaufte Ware sofort abgenommen werden. Bei nicht rechtzeitigem Abruf oder rechtzeitiger Abnahme sind wir unbeschadet sonstiger Rechte ohne erneutes Angebot berechtigt, die fälligen Mengen dem Kunden auf seine Kosten und Gefahr zuzustellen oder auf Lager zu nehmen und als geliefert zu berechnen oder die Lieferung abzulehnen. In diesen Fällen des Annahmeverzuges wie auch bei Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten des Kunden haftet der Kunde für den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht dann zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
(8) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.
(9) Erfolgt die Lieferung bei Abwesenheit des Kunden, müssen Beanstandungen vom Kunden binnen drei Tagen schriftlich an uns abgesandt werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandung gilt als Genehmigung.
(10) Wir sind zu Teillieferungen und zu Teilleistungen berechtigt.
(11) Angaben zu Lieferfristen sind unverbindlich.

5. Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Streckengeschäft

(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass im Streckengeschäft der Abholer unversteuertes oder zum ermäßigten Steuersatz versteuertes Mineralöl als sein Beauftragter in Besitz nimmt.
(2) Der Kunde steht dafür ein, dass er und sein Abnehmer alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften insbesondere für den Versand, die Lagerung und die Verwendung von unversteuertem oder zum ermäßigten Steuersatz versteuertes Mineralöl einhalten.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen durch sein oder seiner Abnehmer Tun oder Unterlassen ausgelösten Zöllen, Abgaben und Strafen freizuhalten.

6. Lieferhindernisse, höhere Gewalt

(1) Ereignisse oder Umstände, die uns die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erheblich erschweren oder vorübergehend oder dauernd, ganz oder teilweise unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns selbst oder unseren Lieferanten eintreten oder vorliegen, berechtigen uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, einzuschränken oder hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Reichen die zur Versorgung aller Kunden zur Verfügung stehenden Mengen nicht aus, sind wir unter der Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten berechtigt, die Lieferungen verhältnismäßig zuzuteilen, einzuschränken oder einzustellen.
(2) Zu den außergewöhnlichen Ereignissen zählen insbesondere Krieg, Terror, Aufruhr, Störung von Transportwegen, behördliche Maßnahmen, Versorgungskrisen, Arbeitskampfmaßnahmen, Pandemien usw. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen, dem Kunden zumutbaren Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht oder erklären wir, innerhalb der angemessenen Frist nicht liefern zu können, kann der Kunde hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurücktreten. Ersatzansprüche - gleich welcher Art - stehen dem Kunden nicht zu.

7. Beim Heizölkauf besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (gilt für private u. gewerbl.Kunden)

Beim Heizölkauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl der Ausschlussgrund des § 312g Abs.2 Nr.8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können somit ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen. Dies gilt auch für den gewerblichen Kunden. Es spielt dabei grundsätzlich keine Rolle, ob der Bestellvorgang im Rahmen des Onlinehandels oder beim sogenannten Telefonverkauf erfolgte.

8. Gewährleistung und Haftung

(1) Handelsüblich zugelassene und technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mangelrüge. Offensichtlich Mängel der Ware sollten von Verbraucher unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen von Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind spätestens binnen drei Tagen schriftlich anzuzeigen. Weitere Voraussetzung ist, dass sich die Ware noch Originalzustand befindet und uns die Möglichkeit der Nachprüfung erhalten bleibt.
(2) Soweit ein von uns zu vertretener Mangel an der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung (soweit möglich) oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Die Wahl zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung obliegt jedoch dann dem Kunden, wenn er die Ware zu nicht gewerblichen Zwecken erwirbt. In diesem Fall sind wir verpflichtet, alle erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Im Übrigen tragen wir die Kosten nur insoweit, als sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wird.
(3) Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage oder ist diese wirtschaftlich unverhältnismäßig oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt sie in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Bei sonstigen Ansprüchen des Kunden haften wir für einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden, wobei die Beschränkung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden auch dann gilt, wenn unsere Haftung auf grob fahrlässiges Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Im Übrigen haften wir vertraglich und außervertraglich nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Die genannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
(5) Absatz (4) gilt nicht für solche Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, sowie für Ansprüche gem. §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz.
(6) Garantien im Rechtsinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

9. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum und das Verfügungsrecht an der Lieferung bzw. an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Forderungen gegen den Kunden und mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist dann verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindliche Vorbehaltswaren unverzüglich auf seine Kosten an uns zurückzugeben. Für den Fall des Rücktritts gestattet uns der Kunde ein ungehindertes Betreten seines bzw. des von ihm gemieteten, gepachteten oder sonst genutzten Grundstücks. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Kosten oder Aufwendungen - anzurechnen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ggf. auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- oder Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(5) Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach der vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von uns gegen den Kunden oder gegen die mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne des §§ 15 ff Aktiengesetz auf den Kunden über.
(6) Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des/der Rechnungsendbetrages/-beträge der Forderungen von uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unser Recht, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(7) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so
gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

10. Sicherheiten

(1) Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss eines Vertrages, berechtigt, zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unserseits hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Kunden, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.
(2) Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, können weitere Lieferungen Vorauszahlungen verlangen oder den Gegenwert durch Nachnahme erheben. Außerdem sind wir berechtigt, ohne dass es einer Mahnung oder Setzung einer Nachfrist bedarf, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte für die Dauer des Zahlungsrückstandes, die Lieferung zu verweigern und/oder während der dieser Zeit fällig gewordene Lieferungen und/oder die gesamte Restmenge des Abschlusses zu streichen und/oder die bestehenden Verträge fristlos zu kündigen.
(3) Das gleiche gilt, wenn bei dem Kunden Ereignisse eintreten, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder uns solche vor Vertragsabschluss vorhandene Umstände erst nachträglich bekannt werden.

11. Zahlungen

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug mit der Lieferung fällig. Der Tag der Lieferung der Ware gilt gleichzeitig als Rechnungsdatum und ist für die Berechnung der Zahlungsfristen maßgebend. Die Zahlung erfolgt nur dann rechtzeitig, wenn wir über den Gegenwert mit Wertstellung an dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag verfügen können. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes mindestens jedoch 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen bekannt gegebenen Basiszinssatz gem. § 247 BGB berechnet. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(2) Haben wir mit dem Kunden zur Einziehung der Forderungen ein SEPA-Lastschriftverfahren, z. B. aufgrund eines SEPA-Basislastschrift-Mandates oder eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates, vereinbart und schlägt dieses auf Grund eines Umstandes fehl, der vom Kunden zu vertreten ist, so werden sämtliche Restforderungen sofort fällig.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist er befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(4) Im Falle des Zahlungsverzuges oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse können wir eine weitere Belieferung davon abhängig machen, dass der Kunde die anstehende Lieferung vorab bezahlt (Vorkasse) oder angemessene Sicherheiten zur Verfügung stellt.
(5) Wir sind auch von der Verpflichtung zur Lieferung befreit, für den Fall, dass ein Warenkreditlimit eines Warenkreditversicherers herabgesetzt oder gestrichen wird oder eine Herabsetzung oder Streichung des Limits droht oder angekündigt wird.
(6) Ein Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

12. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht am Sitz der Gesellschaft.
(2) Erfüllungsort für Lieferungen ist die Versandstelle/Lieferstelle, Erfüllungsort für die Zahlungen sowie die sonstigen Leistungen ist der Sitz der Gesellschaft. (Bonn)
(3) Sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der Gerichtsstand Bonn. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
(4) Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht betroffen. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Geist, Zweck und dem wirtschaftlichen Gewollten am nächsten kommt.

13. Datenschutz

Die Daten des Kunden werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und nach der Datenschutzgrundverordnung geschützt. Wir sind berechtigt, zum Zwecke der Auftragserfüllung anfallende personenbezogene Daten mit seiner Zustimmung oder auf der Grundlage eines Vertrages zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und einzusetzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung. Auf die Bonitätsprüfung durch ein Kreditinformationsunternehmen oder einen Wirtschaftsinformationsdienst, insbesondere bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) weisen wir ausdrücklich hin. (Berechtigtes Interesse).
Dabei werden erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, übermittelt. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlung ist Art 6 Abs. 1 Buchstabe b und Art 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO. Übermittlungen auf der Grundlage von Art 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigter Interessen oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§§505a und 506 BGB).
Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.
Eine Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken oder für andere Zwecke wird ausschließlich nur nach ausdrücklich erklärter Einwilligung des Kunden erfolgen und diese kann jederzeit widerrufen werden. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine weitere rechtliche Verpflichtung zur Vorhaltung der Daten besteht.          Die ausführliche Rechtsgrundlage der Verarbeitung und eine ausführliche Darstellung Ihrer Rechte finden Sie unter www.knauber-heizoel.de/datenschutz-fuer-unsere-kunden.html
Erklärungen Ihrerseits richten Sie bitte an Gesellschaft 53115 Bonn, Endenicher Straße 120-140 Tel Nummer 0228/512-710, oder per E-Mail an mineral(at)knauber.de.

14. Information

An einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Bonn, 1.10.2021

Knauber Mineralöl GmbH & Co. KG
Sitz der Gesellschaft ist Bonn, Amtsgericht Bonn, HRA 4925 vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:
Knauber Mineralöl Verwaltungs-GmbH, Amtsgericht Bonn, HRB 9763 vertreten durch die Geschäftsführer
Dr. Ines Knauber-Daubenbüchel und Holger Laugisch

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